Inkrafttreten des TJPG per 1. Oktober 2026

Inkrafttreten des TJPG per 1. Oktober 2026

Was ist neu:

Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) – umgangssprachlich "Transparenzregister" tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für eine juristische Gesellschaft bedeutet das konkret Folgendes:

Was neu eingeführt wird: Ein zentrales, nicht-öffentliches Register beim Bund (geführt über das Bundesamt für Justiz), in dem juristische Personen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen. Zugriff haben nur Behörden, Strafverfolgung und bestimmte Finanzintermediäre im Rahmen der Sorgfaltspflichten, nicht die Öffentlichkeit.

Wer als "wirtschaftlich berechtigt" gilt: Natürliche Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte an einer AG halten, oder die auf andere Weise Kontrolle ausüben. Lässt sich niemand identifizieren, gilt ersatzweise ein Mitglied der obersten Geschäftsführung (i.d.R. ein Verwaltungsratsmitglied) als wirtschaftlich berechtigte Person.

Was konkret gemacht werden muss:

Erstmalige Meldung über die Plattform transpareg.admin.ch (Zugang via EasyGov mit AGOV-Login) – anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person(en) sowie Art und Umfang der Kontrolle.

Fristen für bereits bestehende Gesellschaften:

  • AGs mit ordentlicher Revisionspflicht haben 3 Monate ab Inkrafttreten Zeit (bis 1. Januar 2027),
  • Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht: bis 1. Februar 2027;
  • AGs ohne ordentliche Revisionspflicht 5 Monate (bis 1. März 2027);
  • Übrige schweizerische Gesellschaften / ausländische Rechtseinheiten: 1. April 2027;
  • Gesellschaften, deren wirtschaftliche Berechtigte alle als Aktionäre oder Organe im Handelsregister eingetragen sind: 1. Oktober 2028.

Laufende Mutationen (z.B. Wechsel der wirtschaftlich berechtigten Person) müssen danach jeweils innert 1 Monat nachgemeldet werden.

Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht drohen Bussen bis zu CHF 500'000.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!

APROA AG

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